Allgemeine Geschäftsbedingungen |
REHA aktiv 2000 GmbH Jena 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote als vereinbart, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. Jeder Kunde erkennt durch Erteilung eines Auftrages bzw. spätestens durch Annahme der Ware diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtlich bindend für das Vertragsverhältnis an. Der Geltung entgegenstehender Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.2. Angebote Unsere Angebote sind, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger schriftlicher Vereinbarung, hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit unverbindlich. Dem Kunden überreichte Unterlagen verbleiben im Eigentum der REHA aktiv 2000 GmbH. Diese bleibt Inhaber der Urheberrechte an diesen Unterlagen. 3. Vertragsabschluss Der Kunde ist bis 4 Wochen nach dem Datum der Bestellung an diese gebunden. Der Vertrag kommt erst rechtswirksam zustande, wenn die Bestellung des Kunden durch die REHA aktiv 2000 GmbH schriftlich bestätigt wurde. Auch Ergänzungen, Änderungen und Nebenreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die REHA aktiv 2000 GmbH. 4. Lieferungen Teillieferungen sind zulässig und als selbständige Leistungen zu bezahlen. Mehrkosten infolge von Teillieferungen, die die REHA aktiv 2000 GmbH zu verantworten hat, trägt die REHA aktiv 2000 GmbH. Liefertermine sind vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger schriftlicher Vereinbarung unverbindlich. Die REHA aktiv 2000 GmbH bemüht sich, diese nach Möglichkeit einzuhalten, ohne jedoch eine rechtliche Verpflichtung dafür zu übernehmen. Gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie gegenüber Unternehmern führen unvorhergesehene Ereignisse bei der REHA aktiv 2000 GmbH oder beim Zulieferer, wie Betriebsstörungen, behördliche Verfügungen, Änderungen der Währungsverhältnisse und sonstige Fälle höherer Gewalt dazu, dass die REHA aktiv 2000 GmbH für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von ihrer Lieferverpflichtung befreit wird. Ereignisse dieser Art berechtigen die REHA aktiv 2000 GmbH, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird ein Produkt mietweise dem Kunden überlassen, so hat er bei Wegfall des Anspruches oder bei Nichtmehrgebrauch unverzüglich und ausschließlich die REHA aktiv 2000 GmbH schriftlich zu informieren. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und an dem Produkt entsteht ein Schaden, so haftet er im vollen Umfang dafür, bis zur Ersatzbeschaffung.5. Preise, Versand, Gefahrenübergang, Verpackung Alle Preise gelten ab Geschäftssitz der ausliefernden Filiale der REHA aktiv 2000 GmbH. Sind Preise bei Auftragserteilung noch nicht fest vereinbart, gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungsund Frachtkosten sowie der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die REHA aktiv 2000 GmbH behält sich gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Unternehmern das Recht vor, einen Zuschlag zu den vereinbarten Preisen zu verlangen, wenn es nach dem Vertragsabschluss Preiserhöhungen aufgrund von Lohn-, Fracht- und Steuererhöhungen sowie zu Preissteigerungen bei Unterlieferanten gekommen ist. Das gleiche Recht behält sich die REHA aktiv 2000 GmbH gegenüber Verbrauchern für Waren vor, die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss geliefert werden sollen. Die Höhe des Zuschlages ist auf die Umlage der von der REHA aktiv 2000 GmbH zu tragenden Preissteigerungen beschränkt. Sofern Versand vereinbart ist, erfolgt dieser stets auf Gefahr des Kunden. Die Wahl der Versandart obliegt der REHA aktiv 2000 GmbH. Wünscht der Kunde beschleunigten Versand (Express- oder Kurierdienst), so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. Bei einem Auftragswert von weniger als Euro 100,00 ist die REHA aktiv 2000 GmbH berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von Euro 10,00 zu berechnen.6. Haftung wegen Vertragsverletzung, Schadenersatzansprüche Bei der Verletzung vertraglicher Pflichten durch uns, haftet die REHA aktiv 2000 GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um die Verletzung von Leben Körper oder Gesundheit handelt. Für grob fahrlässiges und fahrlässiges Handeln von einfachen Erfüllungsgehilfen haftet die REHA aktiv 2000 GmbH nicht, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Verpflichtung (Kardinalpflicht) handelt. Im Übrigen ist die Haftung der REHA aktiv 2000 GmbH ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung von Leben Körper oder Gesundheit handelt. Gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Unternehmern beschränkt sich die Haftung der REHA aktiv 2000 GmbH auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei Geschäften dieser typischerweise eintretenden Schäden, ggf. auf Mehraufwendungen für einen Deckungskauf.7. Rücktritt Hat der Kunde bis zum Ablauf der Lieferfrist eine frühere Lieferung nicht bezahlt oder treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Bestellers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist die REHA aktiv 2000 GmbH berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten und dem Besteller eine angemessene Frist von maximal 4 Wochen für die Leistung von Vorauszahlungen zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist die REHA aktiv 2000 GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Unternehmern gilt dies in Bezug auf die gesamte geschäftliche Beziehung. Tritt der Kunde ohne Rechtsgrund vom Kaufvertrag zurück, ist die REHA aktiv 2000 GmbH berechtigt, für den Ersatz des ihr entstandenen Schadens eine Pauschale in Höhe von 10 % des Vertragspreises in Rechnung zu stellen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die REHA aktiv 2000 GmbH einen höheren Schaden oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.8. Zahlung Die Zahlung hat in vereinbarter Form zu erfolgen. Die Rechnungen der REHA aktiv 2000 GmbH sind sofort mit Rechnungslegung fällig und ohne Abzug zu bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn die REHA aktiv 2000 GmbH über den Gegenwert ihrer Forderungen verfügen kann. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.9. Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung - bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Unternehmern bis zum Ausgleich sämtlicher offenen Forderungen - (bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum der REHA aktiv 2000 GmbH. Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung nicht an Dritte verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtet, der REHA aktiv 2000 GmbH unverzüglich Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware schriftlich anzuzeigen. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware oder das hieraus hergestellte Fabrikat im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er mit seinen Kunden einen qualitativ gleichwertigen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Die aus der Weiterveräußerung oder die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt er in Höhe der Forderungen der REHA aktiv 2000 GmbH zu deren Sicherheit an diese ab. Die REHA aktiv 2000 GmbH nimmt die Abtretung hiermit an.10. Rücksendungen Die Rückgabe gekaufter Ware ist nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der REHA aktiv 2000 GmbH möglich. Ohne die Zustimmung der REHA aktiv 2000 GmbH zurückgesandte Ware werden unfrei zurückgeschickt. Rückwaren reisen grundsätzlich auf Gefahr und zu Lasten des Absenders (Kunden).11. Gewährleistung von Mängeln Mängelrügen seitens von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Unternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der Kunde die Ware unverzüglich nach ihrer Ankunft - erforderlichenfalls durch Probebetrieb - untersucht und der REHA aktiv 2000 GmbH die vermeintlichen Mängel unverzüglich spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft, nachweislich verborgene Mängel sofort nach Entdeckung, schriftlich angezeigt hat. Gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Unternehmern verjähren Gewährleistungsansprüche nach 1 Jahr. Die Gewährleistung ist in Abstimmung mit dem Kunden auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, die REHA aktiv 2000 GmbH hat Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Gelingt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung trotz zweifachen Nachbesserungsversuch nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder den Preis in angemessenem Maße herabzusetzen (Minderung). Die Gewährleistung der REHA aktiv 2000 GmbH beschränkt sich in jedem Falle darauf, inwieweit dieser selbst von den jeweiligen Vorlieferanten Gewähr geleistet wird. Die Gewährleistung entfällt, sofern eigenmächtig oder von Dritten Eingriffe an dem Erzeugnis vorgenommen und Instandsetzungen durchgeführt werden. Gleiches gilt, wenn vom Hersteller nicht genehmigte Erzeugnisse Dritter eingesetzt, angebaut oder daran betrieben werden. Von einer Gewährleistung sind ferner alle solchen Mängel ausgeschlossen, die zurückzuführen sind auf eine bestimmungsgemäße und natürliche Abnutzung oder als Folge übermäßiger Beanspruchung, nachlässiger und unrichtiger Behandlung oder gewaltsamer Beschädigung auftreten. Handelsüblich oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Qualität, Maßen, Muster, Farbe, Menge, Beschaffenheit sowie Änderungen in Konstruktion und Ausführung im Sinne des technischen Fortschritts sind kein Grund zur Beanstandung und fallen nicht unter die Gewährleistungspflicht. Die in den Gebrauchsanweisungen festgelegten Pflichten zur Handhabung des Erzeugnisses und zur Wahrung der Fristen für Wartung und Inspektionen sind Voraussetzung für eine Gewährleistung.12. Einweisung Mit der Übergabe erfolgt eine einmalige Einweisung des Kunden oder der von ihm benannten Personen in die sachgerechte Handhabung der Erzeugnisse entsprechend der Gebrauchsanweisung. Weitere Leistungen sind kostenpflichtig.13. Datenschutzklausel Mit der Bestellung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der EDV-Verwertung der in seiner Bestellung angegebenen Angaben, soweit dieses für die Auftragsabwicklung notwendig ist.14. Allgemeines Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke werden die Parteien eine angemessene Regelung treffen, die, soweit rechtlich möglich, dem am Nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.15. Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz der REHA aktiv 2000 GmbH Jena, soweit es sich beim Kunden um juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Unternehmern handelt. Der Gerichtsstand ist Jena, soweit es sich beim Kunden um juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Unternehmern handelt.REHA aktiv 2000 GmbH, Platanenstraße 2, 07747 Jena, Amtsgericht Jena, HRB 208067, Geschäftsführer: Thomas Rohrberg Stand: Februar 2009 |